Schlichtungsstelle / Anrufungsstelle

zur Beilegung von Streitigkeiten mit der RAG/EBV (Steinkohle) oder RWE (Braunkohle) in Bergschadensangelegenheiten

Seit 2009 gibt es - angesiedelt beim Kommunalverband Rhein-Ruhr - eine Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten in der Regulierung von Bergschäden als neutrale Stelle einen Kompromiss suchen soll.

Die Schlichtungsstelle ist mit einem pensionierten Richter, einem Vertreter des Bergbaubetreibers und einem Vertreter der Bergbaubetroffenen besetzt. Als Vertreter sind dabei unabhängige Mitglieder des Vorstandes des gemeinnützigen LVBB sowie Vertreter kommerzieller Organisationen von Bergbaubetroffenen wählbar.

In einer mündlichen Verhandlung wird - unter Umständen nach Einholung von Gutachten - nach Anhörung beider Parteien ein Schlichtungsvorschlag gemacht, deren Annahme beiden Seiten frei gestellt ist.

Während des Schlichtungsverfahrens ist die Verjährung von Bergschadensansprüchen ausgesetzt.

Neu: Seit 2010 ist eine ähnliche Institution, eine "Anrufungssstelle" für Probleme im Braunkohletagebau eingerichtet.

Die Anrufung ist für den Bergbaubetroffenen kostenlos.

"Schlichtungsstelle" für Schäden durch Steinkohlenbergbau (Regionalverband Ruhr)

Schlichtungsordnung für die Schichtungsstelle

"Anrufungsstelle" für Schäden durch Braunkohlentagebau (Bezirksregierung Köln)

Beisitzer für beide Stellen (Wir empfehlen, als Beisitzer neutrale Mitglieder des LVBB zu wählen)