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[24.1.2017]
Die Abrissbagger sind dort tätig, wo jahrzehntelang Kohle an die Tagesoberfläche gebracht wurde und damit mit Steuergeldern ungeheure Schäden in den Wohngebieten über den Abbaugebieten in Kamp-Lintfort, Rheinberg, Moers und Nachbarorten verursacht wurden.
Die Bürgerinnen und Bürger- soweit sie nicht beim Bergbau beschäftigt waren - hätten es sich sicher schon eher gewünscht. Aber durch die Aktivitäten der örtlichen Bürgerinitative konnte zumindest ein vorzeitiges Ende des Steinkohlenbergbaus am linken Niederrhein erreicht werden.
Die Schäden werden aber nicht aufhören. Noch immer treten Beschädigungen durch den Abbau auf und die nächsten Schäden durch den Grubenwasseranstieg und die damit verbundenen Höhenänderungen an der Oberfläche kündigen sich schon an.
Die Stadt Kamp-Lintfort hat lange von den Geldern des Bergbaus profitiert, dass sie aber jetzt das "Riesenkukucksei" der Müllentsorgung des Bergwerks direkt in ihrer Stadtmitte beschert bekommen, ist unakzeptabel. Das sogenannte (schönfärberisch) "Sicherungsbauwerk" von 750m Länge und 50m Breite wird mit einer Höhe von bis zu 10m als ewige, hochgiftig verseuchte Mülldeponie mitten in der Stadt verbleiben. Aber keine Aufregung: das Bauwerk wird als schön gestaltete Erhöhung in die Landesgartenschau integriert und sicher zur Freude der Menschen dienen können. Die sehen ja schließlich auch nicht, dass die Müllhalde auf Ewigkeit das Grundwasser verseuchen wird, das dann aufwändig gereinigt werden muss.
Bericht in der NRZ
Bericht in der RP
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In der WAZ vom 27. 1. rühmen sich die beiden Salzbergbauunternehmen ihrer tollen Regulierungspraxis. "Im Zweifel für den Bürger" heiißt es da.
Dazu meinen wir:
Wer bestimmt den Zweifel?
Da wehren sich die Salzbergbaubetreiber „mit Händen und Füßen“ gegen eine Schlichtungsstelle. Im Zweifel werde man für den Bürger entscheiden, wird vollmundig erklärt. Doch wer bestimmt, ob Zweifel bestehen? Diese Frage möchte man nicht so gerne einer neutralen Stelle überlassen, sondern doch lieber selbst darüber bestimmen. Die Bürgerinnen und Bürger stehen dann nur wie dumm da, Schäden an den Häusern seien nicht durch den Bergbau sondern durch schlechte Bauweise bedingt – obwohl die Häuser seit Jahren keine Probleme aufwiesen.
99,5% aller 600 Fälle seien einvernehmlich reguliert worden – natürlich nach Bedingungen, die der Unternehmer diktiert hat und der Bürger anzunehmen hatte, es sei denn, er wollte sich auf einen ungewissen, jahrzehntelangen Klageweg durch mehrere Instanzen gegen einen übermächtigen Gegner machen. Umgekehrt zeigen die Zahlen, dass offenbar nur 0,5%, d.h. nur drei Fälle strittig waren – und da weigert sich die cavity ernsthaft, sich einem neutralen Schiedsspruch zu unterwerfen? Das ist mehr als lächerlich.
Es wird immer viel über den Steinkohleunternehmer RAG geschimpft. In dieser Hinsicht ist er aber klüger und akzeptiert bei einem ähnlich geringen Prozentsatz der gesamten Schadensfälle dennoch in ca. 100 Verfahren auch einen Schlichterspruch – und das trägt viel zur Befriedung in der Bergschadensregulierung bei. Schade, dass sich solch eine Sicht nicht bei der cavity durchsetzen will!
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[10.1.2016] Unter Salzbergbau in Rheinberg
werden in der NRZ vom 8. Januar die "netten" Seiten des Salzbergbaus dargestellt.
Aber es gibt auch die:
Dunkle Seite des Salzbergbaus
Leider kommt in dem ansonsten lesenwerten Artikel der NRZ vom 7.1. die negative Seite des Salzbergbaus nicht vor. Die "Stabilität des Bergwerks" bleibt eben nicht auf Dauer erhalten. Wenn der Mensch im Untergrund Massen entnimmt, egal durch welchen Bergbau oder auch bei der Gasförderung, ist das immer mit Bergsenkungen verbunden, hier mit etwa 4 bis 5m. Und dass Bergsenkungen Schäden an derOberfläche erzeugen, wird inzwischen selbst von den Salzbergbau betreibenden Firmen nicht mehr bestritten.
Eine Spezialiät hat dennoch der Salzbergbau: die Senkungen erfolgen langsam über Jahrzehnte hinweg bis zu 120 Jahren. Allgemein ist wiederum, dass die Senkungen nicht so gleichmäßig erfolgen, wie es die Bergbaubetreiber so gerne suggerieren. Es kann sehr wohl zur Rissbildung und anderen Schäden in Häusern kommen. Dabei sieht die Gesetzeslage in Deutschland nur eine maximale Verjährungsfrist von 30 Jahren vor - viel zu wenig für den Bergbau, wo Schäden eben womöglich erst viel später auftreten können.
Pikant dabei ist, dass sich der jetzige Unternehmer, die ESCO, von der Bergschadensregulierung durch eine einmalige Zahlung an das Land NRW i.w. befreit hat und dass der vorherige Unternehmer, die Solvay bzw. deren Schadensregulierer, die Cavity, eine Teilnahme an einer neutralen Schiedsstelle zur Feststellung von Bergschäden verweigert. Dieses auch noch gerne mit dem Argument, es gäbe keinerlei Probleme bei der Regulierung. Die Bürgerinnen und Bürger haben auf einer eindrucksvollen Veranstaltung im November ganz etwas anderes gezeigt.
Da bleibt es nur zu hoffen, dass die Verantwortlichen bei der Cavity endlich an den Verhandlungstisch gehen und der "Schlichtungsstelle für den Salzbergbau" zustimmen.
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Nachtrag:
Es handelt sich hier um den Abdruck eines Leserbriefes in der NRZ.
Bzgl. der ESCO sind offenbar Missverständnisse aufgekommen. Die ESCO, die im wesentlichen unter der "Bislicher Insel" abbaut, hat mit dem Land nur bezüglich öffentlicher Grundstücke einen Bergschadensverzicht vereinbart. Für Privatbesitzer kann das Land selbstverständlich gar keine diesbezüglichen Vereinbarungen treffen.
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Rheindeich durch Bergbau zerstört
2008 entstand durch den Abbau unter dem Deich obiger Riss im Deich. Er war bis zu 1,5m tief und stellte eine Gefahr für die Deichsicherheit dar. Ursache war dabei auch das vollkommen ungeeignete Material des Deiches. Er bestand im Kern aus Bergematerial, welches keinerlei Plastizität besitzt und deshalb tiefklüftig aufriss.