Land unter Nr. 2

[12.2.2024]

Ein paar Klarstellungen zur Haftung:

Seit einigen Jahrzehnten (vlt. seit dem Inkrafttreten des Bundesberggesetzes am 1. 1. 1982) werden für Abbaumaßnahmen wie hier in einem aufwändigen Planfeststellungsverfahren Rahmenbetriebspläne aufgestellt. Diese werden in einem ausführlichen Bescheid von der Bergbehörde, der Abt. 6 Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg, genehmigt.

In diesen Genehmigungen finden sich dann auch Ausführungen zu den Auswirkungen auf das "Schutzgut Wasser". Hier werden dann mehr oder weniger genau Erläuterungen zu den Flurabständen (den Abständen zwischen Geländeoberkante und Grundwasserstand) gemacht.

Uns liegen mehrere Genehmigungen im Rahmen des Steinkohlenbergbaus vor. Der ausführlichste Bescheid in diesem Bereich stammt vom Bergwerk Lippe (Planfeststellungsbeschluss für den Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeisprüfung zur Gewinnung von Steinkohle im Bergwerk Lippe für den Zeitraum  1.1.2007 bis 1.1.2010 der Firma Deutsche Steinkohle AG vom 25.8. 2006, Az.81.05.2-2005-6)

 Hier findet sich:



Für den Salzbergbau, der zur Zeit für die Senkungen am Niederrhein sorgt, liegen uns keine Unterlagen vor. Es ist aber zu erwarten / zu hoffen, dass für den Salzbergbau ähnliche Regelungen gelten.

 

siehe auch: