[14.8 2026]
Das Dilemma um verbotene Einleitung in den Rhein und verbotenener Anstieg des Grubenwassers über ein bestimmtes Niveau (-746m) hinaus hat die Landesregierung in Person unseres "Umweltministers" Oliver Krischer elegant aus der Welt geschaffen.

Quelle: geodaten.rag.de
Unklar ist im Moment, wie der GW-Stand zwischen dem 2. 8. und 9. 8. war. Wann hat die "illegale" Einleitung begonnen? RAG hat die Werte bisher nicht zur Verfügung gestellt! Wehe dem, der Böses denkt!
RAG hat offenbar die Erlaubnis erhalten, die Grubenwasserpumpen wieder mit voller Kraft laufen zu lassen. Der GW-Spiegel sinkt, aber der Rhein und seine Fauna werden geopfert. Nicht umsonst haben alle eingebundenen Esperten - auch diejenigen, die für RAG und von RAG bezahlte Gutachten erstellt haben - eine Einleitung von Grubenwasser in der nun erfolgenden Menge bei dem Niedrigwasserstand des Rheins als nicht zulässig bezeichnet.
Der LVBB hat nach den Erfahrungen von 2018 (mit auch sehr langer Zeit von Niedrigwasserständen) immer wieder, insbesondere auch im Integralen Monitoring zum Grubenewasseranstieg auf die sicher zu erwartenden Probleme hingewiesen. Aber die Bergbehörde hat diese Warnungen nicht hören wollen. Hätte sie das entsprechend umsetzen wollen, hätte sie dem Unternehmer die Reinigung von Grubenwasser von schädlichen Stoffen auferlegen müsssen. Das hätte hohe Kosten bedeutet und die wollte RAG natürlich nicht. Lieber ksotenlos die schädliche Suppe in den Rhein kippen.
Im Integralen Monitoring hat RAG in wohlfeilen Grafiken dargelegt, dass sie alles im Griff haben. In der damaligen Präsentation kann man es auf Seite 4 nachlesen.
Spannend wird jetzt wieder die Argumentation der Bergbehörde: "das konnte keiner ahnen - das haben wir so nicht kommen sehen - unsere Prognosen waren richtig - das wird nie wieder so passieren - ein einmaliges Ereignis, das keiner vorhersehen konnte- ...."
Man fragt sich, wann die Landesregierung endlich wach wird, die Bergbehörde umstrukturiert zu einer echten Aufsichtsbehörde und dem Unternehmer die nötigen Auflagen erteilt, damit nur noch sauberes und für die Fauna des Rheins unschädliches Grubenwasser eingeleitet wird.
Die Verfehlungen des Unmweltministers sehen wir nicht so sehr in der aktuellen Entscheidung sondern in der ewigen Demutshaltung gegenüber den Protagonisten der Bergbauunternehmer im Witschaftsministerium. Bei der Einleitgenehmigung hätte das MUNV viel intensiver auf eine zukunftssichere Lösung drängen müssen und nicht so einfach den Beteuerungen des Unternehmers und der Bergbehörde nachgeben dürfen.