Nebenbestimmungen - gültig oder nicht??

[6.9.2024]

Im Zusammenhang mit der Einleitung von Grubenwasser in die Ruhr argumentiert die Bergbehörde widersprüchlich bezüglich der Wirksamkeit von Nebenbestimmungen.

Hintergrund ist die Frage, ob RAG in den jahren 2018 und 2019 in Niedrigwasserphasen der Ruhr illegal Grubenwasser eingeleitet. Nach Stellungnahme der Bergbehörde(!) hat die Staatsanwaltschaft Essen unsere Anzeige zwar niedergelegt, das Problem ist damit aber aus unserer Sicht nicht erledigt.

Warum auch immer versuchen Teile der entsprechenden Abteilung der Bergbehörde die RAG um jeden Preis der eigenen Glaubwürdigkeit inzwischen mit der waghalsigen Behauptung zu schützen, die einschlägigen Nebenbestimmungen der Einleitgenehmigung würden so einfach gar nicht gelten:

"Bezüglich der Auslegung der Nebenbestimmungen wird auf die bereits erteilten Auskünfte an den LVBB und das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Essen verwiesen. Die Nebenbestimmungen richten sich hinsichtlich Auslösung der Anordnung nicht an das Unternehmen (RAG AG)." (Kugel, BR Arnsberg, 3. Sitzung der Regionalen Arbeitsgruppe 5 – Ruhr des Integralen Monitorings am 02.11.2023,  zu finden im Protokoll der RG Ruhr des Integralen Monitorings zum Grubenwasseranstieg, abgerufen am 2. 5. 2024, Hervorhebung durch uns)

Dagegen heißt es in einer Darstellung zum Integralen Monitoring auf dem 21. Altbergbaukolloquium in Essen (Hervorhebung durch uns)

Genehmigungen - insbesondere die Nebenbestimmungen - entfalten unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Antragsteller/Genehmigungsinhaber (hier: RAG AG). Die RAG AG unterliegt damit der staatlichen (ordnungsbehördlichen) Aufsicht durch die hier im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren zuständige Bergbehörde (Bez.-Reg. Arnsberg, Abteilung für Bergbau und Energie in NRW). Die Einhaltung der Genehmigungsauflagen wird laufend überprüft und kann ordnungsrechtlich erzwungen werden. (M. Heitfeld, P. Rosner, W. Dronia, Integrales Monitoring für den Grubenwasseranstieg im Steinkohlenbergbau in Nordrhein-Westfalen - eine Plattform zur öffentlichen Präsentation und kritischen Diskussion der Ergebnisse des laufenden Monitorings, 21. Altbergbaukolloquium, Essen 2023, S. 7)

Hier ist einer der Verfasser eben derselben Abteilung der BR Arnsberg, Abt. 6 (Bergbehörde). Es wird die aus unserer Sicht einzige vernünftige Ansicht vertreten.

Mit Schreiben vom 23. 5. 2024 haben wir das übergeordnete Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima und Energie um Aufklärung über die offensichtliche Diskrepanz angefragt. Bis heute leider ohne Antwort.

Wir fragen uns, ob nicht doch bald personelle Konsequenzen in der Bergbehörde wie auch in der zuständigen Abteilung des Wirtschaftsministeriums nötig sind! Übrigens: Das auch zuständige Umweltministerium ist und war immer gut informiert und schaut scheinbar tatenlos zu! Beide Ministerien werden von Personen einer Partei geleitet, die sich dem Umweltschutz besonders verpflichtet fühlt.

 

GW-Einleitung in die Ruhr - RAG missachtete Anordnungen der Bergbehörde - folgenlos?

[4.9.2024]

Wir haben in vielen Beiträgen auf den kreativen Umgang zwischen RAG und Bergbehörde hingewiesen. Jetzt ist nach der Akteneinsicht bei der Bergbehörde noch ein weiteres, skandalöses Detail offensichtlich geworden.

Wie bekannt bestand seit 1974 bei der Einleitung am Standort Heinrich, Essen, in die Ruhr eine Einschränkung der Einleitgenehmigung. Um den Salzgehalt der Ruhr nicht zu stark ansteigen zu lassen, waren die Genehmigung stets mit der Auflage verbunden, die Einleitung zu unterbinden, falls die Ruhr zu wenig Wasser hat. (20m³/sec an der Messstelle Hattingen).

Dazu muss man wissen, dass ein Stopp der Einleitung mit hohem technischen Aufwand verbunden ist und auch nicht zu lange andauern darf, da sonst das Grubenwasser zu hoch ansteigen würde. (Der "Retentionsraum" ist ziemlich gering; die Bergbehörde behauptet zur Zeit, er würde für einen Monat reichen, was kaum einer so genau weiß)

2018 hat daher RAG bei der Bergbehörde angefragt, ob man denn die einschränkenden Bestimmungen so verstehen dürfe, dass es einer jeweiligen Anordnung der Behörde bedürfe, dass man diese Bestimmung einhalten müsse, also den Eintrag von Grubenwasser stoppen müsse. Die eindeutige Anwort der Behörde damals: es sei selbstverständlich, dass der Unternehmer diesen Einleitungsstopp beachten müsse - die Behörde müsse dazu nicht nochmals tätig werden. (Bei der Behörde waren tw. genau die Beamten in Kenntnis gesetzt worden, die heute nichts mehr davon wissen wollen udn Gegenteiliges behaupten!)

Diese eindeutige Aussage hat RAG aber nicht davon abgehalten, entgegen den Anordnungen Grubenwasser bis Mitte 2020 in den Niedrigwasserphasen der Ruhr widerrechtlich einzuleiten! Erst Mitte 2020 wurde dann eine "Ausnahmegenehmigung" beantragt, die selbstverständlich von der Bergbehörde auch innerhalb weniger Tage genehmigt wurde - es bestand ja auch "Druck im Kessel".

Akten des Umweltministeriums (MUNV) zeigen dann auch, dass dieses Ministerium keineswegs die an den Haaren herbeigezogenen Argumentationen der Bergbehörde teilte und das Verbot der Einleitung bei Niedrigwasser der Ruhr zwingend sah.

Mit einem zweifelhaften Gutachten hat RAG inzwischen nachweisen lassen, dass der Salzeintrag durch das Grubenwasser keine Rolle spielt. Dabei wurde weit weg von der Einleitstelle gemessen und der Verdünnungseffekt ausgenutzt. (In der Nordsee gemessen wäre es sicher noch viel harmloser gewesen!)

So sind dann in der jüngsten Genehmigung der Behörde alle Nebenbestimmungen verschwunden, die die Einleitung in die Ruhr einschränken würden.

Fazit:

RAG wird durch die Bergbehörde ausdrücklich auf die Einhaltung der Bestimmung hingewiesen und RAG ignoriert diese Bestimmungen folgenlos!

Die widerrechtliche Einleitung in den Jahren 2018 und 2019 hätte zumindest ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge haben müssen. Aber für RAG und Bergbehörde scheinen eigene Regeln zu gelten. Da wird man an den alten Spruch erinnert:

Bundesrecht steht über dem Landesrecht und Bergrecht steht über dem Bundesrecht!

PCB - Lippe in Gefahr

[2.9.2024]

In einem schönen Beitrag hat ein Medienmagazin der Universität Dortmund die Gefahr von PCB, das aus dem Grubenwasser stammt, dargelegt. Für RAG alles kein Problem! Es wird auch immer noch behauptet, dass sich der PCB-Austrag mit steigendem Grubenwasser verringern wird. Das funktioniert aber nur, wenn das in Zukunft geföderte Grubenwasser nur Wasser aus geringen Tiefen ist. Im nördlichen Ruhrgebiet, z.B. am Standort Haus Aden, stammt ein Großteil des Grubenwassers aber aus tieferem Untergrund - und da werden auch weiterhin PCB's ausgespült werden.

Um die Reinigung von PCB kümmert sich derweil keiner mehr - die Absorption von Eisen hat dies zwar als Nebeneffekt, aber das vollmundig versprochene Forschungsprojekt der TH Agricola in Bochum bezieht sich nur auf die besseren Analysemethoden, nicht auf die suggerierte Reinigungsmöglichkeiten.

Hier geht es zu dem Beitrag!

Grubenwasserkonzept 2024

[17.6.2024]

Die RAG hat jetzt ihr Grubenwasserkonzept aktualisiert.

Änderungen betreffen die Einleitung Walsum (neu: mit Concordia) sowie die Einleitung bei Heinrich an der Ruhr. Hier ist jetzt kein Anstieg des Grubenwassers mehr geplant, weil bei diesem wohl zuviel Wasser ins mittlere Ruhrgebiet abfließen würde und dort aufwändiger gefördert werden müsste.

Eine Konkretisierung gibt es dann zu Bergkamen. Hierzu Genaueres in unserem anderen Artikel. Interessant ist, dass hier für den Sicherungsstandort Zollverein genau so eine überirdische Leitung angedacht ist, wie wir sie für Bergkamen fordern. Es geht eben doch, wenn man nur will!

Das Grubenwasserkonzept wird dem Unterauschuss Bergbausicherheit in seiner Septembersitzung präsentiert und dort sicher auch diskutiert.

Den Text dazu gibt es hier.

Grubenwasser in Bergkamen

[16.6.2024]

Bisher hat die Bergbehörde wie auch RAG immer beteuert, für die Grubenwasserentsorgung in Bergkamen würden alle Alternativen untersucht. In den Antragsunterlagen finden sich dann auch solche wie "Leitung von Berkamen zum Rhein" oder "Transport des Grubenwassers mit LKW zum Rhein"! Das sind natürlich von vornherein nicht Ernst gemeinte Vorschläge, die dann die Einleitung des Grubenwassers in die Lippe zwangsläufig erscheinen lassen soll. Eine echte Alternative, Anstieg um weitere 13m (von -380m auf -367m) um dann Wasserwegigkeiten ins mittlere Ruhrgebiet zu nutzen (oder auch zu schaffen, in Ibbenbüren wird schließlich auch so ein Kanal gegraben) oder womöglich das Wasser in Bergkamen zu fördern, ein paar Kilometer per Leitung an einen anderen Schacht zu bringen und dort wieder ins Grubengebäude des mittleren Ruhrreviers einzuleiten (so wird es als Notmaßnahme bei Prosper Haniel vorgesehen) werden nicht diskutiert. Da heißt es einfach. das geht nicht!!

Bei der Einleitung in die Lippe wird es aber mit dem Salzgehalt, dem Eisen und dem PCB schwierig. Der Salzgehalt ist zu hoch, deshalb soll schon mit dem Pumpen früher angefangen werden, damit man das stark salzhaltige Wasser aus tieferen Schichten mit Wasser aus höheren Schichten verdünnen kann. 

Für die Reinigung von Eisen und PCB werden jetzt Flächen vorgehalten bzw. freigemacht. Dazu wurde einigen Bauern der Pachtvertrag kurzfristig für Ende April schon gekündigt. Was da genau passieren soll, ist aber noch unklar.

Die WELT berichtet online über das Projekt der Grubenwassereinleitung: hier gehts dahin

Auch der Hellweger Anzeiger hat jüngst darüber informiert: hier gehts dahin

Schließlich ist vorgestern ein Artikel im Westfälischen Anzeiger WA erschienen: hier gehts dahin

Zur Erinnerung: Es handelt sich um eine Ewigkeitsaufgabe: Die Lippe soll bis in alle Ewigkeit mit Salz und diversen Umweltgiften belastet werden!

Die jetzt geplante Reinigung wird nur einen Teil der Umweltgifte vorenthalten.