Weiterer Salzabbau genehmigt

[16. 4. 2025]

Mit heutigem Datum hat die Bergbehörde die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses für den weiteren Salzabbau am Niederrhein für den 22. 4. angekündigt.

Alle Bedenken von privater wie öffentlicher Hand werden sicher zugunsten der monetären Interessen eines Unternehmens zurückgewiesen. Gefährdung von Deichen mit möglichem Versagen des Hochwasserschutzes, Schäden an privatem wie öffentlichem Eigentum über Jahrzehnte oder die fehlende Möglichkeit, mit den Regenmengen dauerhaft und sicher fertig zu werden - alles das ist der Bergbehörde unwichtig. Es soll dann womöglich über Nebenbestimmungen geregelt werden. Der Umgang von Bergbauunternehmen und Bergbehörde mit diesen Auflagen ist uns allen bekannt - zur Not werden sie ignoriert. Wieder wird es dazu kommen "damit konnte keiner rechnen" - "das konnte keiner ahnen" - "da können wir jetzt auch nichts mehr machen "

Es bleibt nur noch auf die Hoffnung einer Klage. Die Bergbehörde wird aber wie gewohnt sehr schnell den Sofortvollzug anordnen, womit die Klage keine aufschiebende Wirkung mehr hat. Wenn dann nach vielen Jahren bis zum BVG womöglich eine Entscheidung gefallen ist, sind die Fakten schon geschaffen!

  • Bergbaueinwirkungen sind unumkehrbar!
  • Eingetretene Senkungen sind nicht mehr rückbaubar!
  • Wenn der Niederrhein einmal unter Wasser steht, kann man ihn nicht mehr retten!!

aus der Veröffentlichung:

 "Durch den Beschluss wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind für dieses Vorhaben andere gesonderte behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlichrechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich. Die Planfeststellung erstreckt sich auch auf die notwendigen Folgemaßnahmen, ohne die das Vorhaben nicht verwirklicht werden könnte oder dürfte, bis vorhabenbedingte Gefahren, Beeinträchtigungen oder Schäden nicht mehr zu besorgen sind.

Die Planfeststellung schließt erforderliche Zulassungen für Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebspläne nicht ein.

Soweit Einwendungen nicht durch Nebenbestimmungen oder auf andere Weise Rechnung getragen worden sind, werden sie zurückgewiesen."

Spätfolgen des Bergbaus - Behinderungen durch Baumaßnahmen

[11.4.2025]

Die Bürgerinnen und Bürger haben über Jahre, eher Jahrzehnte die Folgen des Bergbaus zu spüren bekommen. Risse in den Wänden, abgesackte Kellerschächte, Schieflagen der Häuser mit Funktionsstörungen an Fenstern und Türen, Erdbeben, Kanalschäden mit spontan auftretenden verstopften Abflüssen oder Rückstau von Fäkalien im Hause kennen viele Bewohner - Eigentümer wie auch Mieter -  zur Genüge.

Jetzt kommen als Letztes (?) die über Monate dauernden Beeinträchtigungen durch die Kanalbaumaßnahmen hinzu. Die RAG trägt zwar in der Regel einen Teil (!) der Kosten für den Kanalbau - abhängig vom Alter der Kanäle, aber wer entschädigt die Menschen für die u.U. langen Umwege, die sie zu ihren Häusern nehmen müssen, wer entschädigt die betroffenen Einzelhändler / Restaurantbetreiber für die sicher zu erwartenden Umsatzeinbrüche? Zur Zeit sind solche Maßnahmen in Rheinberg im Ortsteil Orsoyerberg in der Vorbereitung. Aufgrund der ländlichen Struktur und fehlender kurzer Umleitungswege sind hier besonders lange Umfahrungen nötig.

Da fühlt sich der Bergbaubetreiber sicher nicht für zuständig - clevererweise hat er solche Vermögensschäden auch schon in möglichen Schlichtungsverfahren ausgeschlossen!

Die NRZ berichtete - leider nur im monetären Bereich.

Grubenwassereinleitung muss reduziert werden

[10.4.2025]

Der Rhein bestimmt das Geschehen in seinem Einflussbereich mehr als es den Verantwortlichen im Bereich Grubenwasser, Grundwasser etc. recht ist.

Vor einem Jahr hatten wir das Problem, dass die dauerhaft mittleren Wasserstände des Rheins im Zusammenhang mit hohen Regenmengen Teile des Niederrheins "unter" Wasser gesetzt haben und den Bürgerinnen und Bürgern an vielen Stellen die Keller ins Grundwasser sorgten. Die zu großen Teilen verantwortliche LINEG (Links-Niederrheinische-Entwässerungsgenossenschaft) war nicht in der Lage, das Grundwasser zu bändigen.

Die Trockenheit der letzten Monate (im März so gut wie kein Regen) hat jetzt dazu geführt, dass der Wasserstand des Rheins so niedrig ist, dass RAG nicht wie gewünscht Grubenwasser heben und in den Rhein einleiten darf. Die Menge muss auf max. 5 m³/min begrenzt werden. (s. Erlaubnisbescheid vom 9.8.2022, S. 10) Das reicht aber nicht, um den Grubenwasserpegel dauerhaft auf dem genehmigten Pegel zu halten - das Grubenwasser steigt. Bis es an der max. genehmigten Marke angekommen ist, dauert es zwar einige Zeit. Aber was danach kommt - das weiß keiner so genau. In dem entsprechenden Bescheid der Bergbehörde ist allerdings schon vorgesorgt. "Wenn es nicht umweltbelastend ist", darf auch bei Niedrigwasser mehr eingeleitet werden! Und wer stellt das fest: das von der RAG beauftragte Gutachterbüro! Die Stadt Duisburg als untere Wasserbehörde muss dann zwar noch das Plazet geben - aber da ist sicher kein Veto zu erwarten.

Fazit: Die Prognosen von RAG und Bergbehörde werden wohl wieder nicht wie gewünscht eintreten. "Das konnte keiner ahnen - damit konnte man nicht rechnen ....!"

Unsere Prognose, dass das dem so sein wird, wird bewahrheitet werden!

 

BISBU - neue Website

[9.4.2025]

Unser Mitglied BISBU hat seine website überarbeitet und bietet jetzt - auch mit Videos - umfangreiche Informationen zu den Themen, die für Dorsten und den Stadtteil Altendorf-Ulfkotte besonders wichtig sind.

Grubenwasserflutung an der Saar

[3. 4. 2025]

Wir veröffentlichen hier die Pressemitteilung des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen des Saarlandes zu der jüngsten Entwicklung:


Oberverwaltungsgericht Saarlouis weist erneut Klagen von drei Saarländischen Kommunen gegen geplante Grubenflutung ab – Sorgen über negative Auswirkungen in der betroffenen Region von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Wirtschaft werden nicht ernst genommen. Gegen das Planfeststellungsverfahren wurden über 6 800 Einwendungen erhoben.

Mehrere saarländische Kommunen sehen in dem unzureichend geplanten und ungesicherten Verfahren eine grobe Verletzung der kommunalen Planungshoheit.

Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat nun nach mündlicher Verhandlung am 19.03.2025 die Klagen der Stadt Lebach sowie der Gemeinden Nalbach und Saarwellingen gegen die geplante Grubenflutung mit Zustellung des Urteils am 02.04.2025 abgewiesen.

Im Jahr 2021 erhielt die RAG die Genehmigung, das Grubenwasser in den ehemaligen saarländischen Bergwerken bis auf -320 Meter ansteigen zu lassen. Die RAG stellte die Pumpen unter Tage ab. Erste Klagen der Stadt Saarlouis, der Gemeinde Merchweiler und des Vereins Pro-H2O gegen den Anstieg des Grubenwassers, das z.B. mit PCB, Salzen und Eisen belastet ist und in Verbindung mit dem klimaschädlichen Methangas und dem krebserregenden Radon aufsteigt, wurden im Juli 2023 abgewiesen.

Die jüngsten Gerichtsentscheidungen zu den anhängigen Klagen der Kommunen beenden nicht die sehr kontrovers geführte Diskussion und lösen nicht die real existierenden Probleme und Ängste.

Der Landesverband der Bergbaubetroffenen im Saarland ist nach wie vor davon überzeugt, dass die negativen Auswirkungen der Grubenflutung auf die Umwelt, die Lebensqualität, das kommunale und private Eigentum und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger weitaus größer sein werden, als in den bisherigen Gutachten der RAG angenommen.Dies war bereits zu Zeiten des aktiven Bergbaus der Fall und wird als zerstörerisches, gesundheitsschädigendes Ergebnis auch für die Grubenflutung von den Bergbaubetroffenen prognostiziert und ist bereits heute europaweit in den gefluteten Bergbauregionen zu beobachten.

Die dokumentierten Erfahrungen mit Bergschäden aus den ehemals aktiven heimischen und den bereits gefluteten europäischen Bergbauregionen zeigen, dass die prognostizierten Auswirkungen weit über die Schadensannahmen und Schadensgrenzen der Gutachten aus der Genehmigungsphase hinausgehen und die tatsächlichen Folgen der Grubenflutung in den betroffenen Gebieten oft viel stärker und dramatischer sein können, als zu Zeiten des aktiven Bergbaus.

Daher ist es ein zentrales Anliegen der Landesverbände an der Saar und in Nordrhein-Westfalen, dass es nicht erneut, wie zu Zeiten des aktiven Bergbaus, zu einer Überschreitung der prognostizierten Auswirkungen, z.B. der Erdbebenstärke um den Faktor 10, kommt. 

Dies würde erneut zu massiven Schäden, Beeinträchtigungen der Lebensqualität und Ängsten nicht nur in der saarländischen Bergbauregion mit über 600.000 Bergbaubetroffenen führen. Trotz jahrelanger Genehmigungsphase mit zahlreichen unzureichenden Gutachten und Flutungsplänen, sind die Ängste und Unsicherheiten in der betroffenen Bevölkerung aufgrund der stark negativen Auswirkungen und der sehr hohen Risiken sehr groß.

Die Grubenflutung des allein im Saarland betroffenen Gebietes von ca. 740 km2, stellt ein erhebliches, gesundheitliches und existenzielles Risiko für die Menschen, die Infrastruktur und die Umwelt in den betroffenen Altbergbaugebieten dar. Dies führt aufgrund einer unzureichenden Schadensregulierung durch die RAG, die über Jahrzehnte zu Lasten der Betroffenen erfolgte, erneut zu einer unzumutbaren und unhaltbaren Verschlechterung der Lebensqualität und Zukunftsperspektive in den betroffenen Gebieten.

Dieser Jahrzehnte andauernde zerstörerische Prozess der Grubenflutung führt zu einem erheblichen Ungleichgewicht gleichwertiger Lebensbedingungen in den Bundesländern und ist ohne eine neue, an der Umwelt, den Erfordernissen des Klimaschutzes und der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen orientierte Planung mit transparenter Beteiligung und Darstellung, nicht genehmigungsfähig.

Die ablehnende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist inakzeptabel.

Die jetzt genehmigungsfähige Phase 1 der Grubenflutung bis -320 Meter ist die Eröffnung und der Einstieg in eine genehmigungsfähigen Phase 2 der Grubenflutung. Das mit vergifteter Fracht belastet Grubenwasser wird in der Endphase in die Saar geleitet, wird damit absehbar zur Umweltkatastrophe in deutschen Flüssen bis zum Endpunkt in der Nordsee.  Mit dem Aufstieg des Grubenwassers an die Erdoberfläche wird der Klimakiller Methan zusammen mit dem Krebserreger Radon freigesetzt und kann in ungeschützt stehenden Gebäuden seine schädliche Wirkung entfalten.

Die Bergbaubetroffenen fordern die RAG, die zuständigen Bergbehörden, die zuständige Landesregierung - und die neue Bundesregierung auf, endlich Verantwortung zu übernehmen, alle notwendigen Gegenmaßnahmen zu planen und zu ergreifen und eine Flutung der ehemaligen Steinkohlebergwerke nicht zuzulassen, um ihre BürgerInnen, die Umwelt und die Region zu schützen und eine generationengerechte Lösung zu finden.

Die existenziellen Risiken für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen, die regionale Wirtschaft und die Unternehmen, eine gesicherte positive Zukunftsentwicklung und Zukunftssicherung im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes gleichwertiger Lebensverhältnisse in den ehemaligen deutschen Steinkohlerevieren, sind im Vergleich zu allen nicht vom Bergbau betroffenen Bundesländern so nicht gegeben. 

Bis zur endgültigen und dauerhaften Lösung der durch die Grubenflutung verursachten nachbergbaulichen Probleme, Schäden und Gefahren darf es keine Entlassung der Rechtsnachfolger der Bergbaueinrichtungen und Bergwerke aus der Bergaufsicht geben.

Dr. Patrica Bauer, Steffen Potel und Peter Lehnert

v. i. S. d. P.

 Landesverband der Bergbaubetroffenen des Saarlandes e.V.

Hüttenberg 6a

66809 Nalbach

+ 49 176 1 9002100