Salzabbau RBP bis 2050

[22.4.2025]

Jetzt ist der neue Rahmenbetriebsplan veröffentlicht - und genau einen Monat besteht die Möglichkeit, Klage einzureichen. Diese muss mit - ausführlicher - Begründung eingereicht werden, was bei der Komplexität der Sache nur schwer möglich ist.

Wie erwartet, ist der Beschluss auch mit Sofortvollzug versehen. Man wartet noch nicht einmal eine Schamfrist ab, sondern schreibt es direkt mit in die Genehmigung. Es bleibt also nur ein Eilantrag nach §80 VwGO.

 "1.3 Sofortige Vollziehbarkeit

Mit separatem Beschluss vom heutigen Tage hat die Planfeststellungsbehörde gemäß §§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, 80a Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unter dem Aktenzeichen 60.90.01-003/2024-019 die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses angeordnet."

Über 158 Seiten werden die Probleme ignoriert bzw. schön geredet, die der weitere (und die noch lange dauernden Folgen des bisherigen) Salzabbau in den Niederterrassen des Niederrheins für Landschaft, Infrastruktur, Immobilien und letzlich die Menschen bedeutet.

Wie wir es vom Kohlebergbau kennen, müssen wir dem Salzbergbau dankbar sein, dass beispielsweise neue Vernässungen, rückwärts fließende Bäche und Überflutungen beim Deichbruch ökologische Gewinne für den Niederrhein sind.

Alles ist technisch beherrschbar - die Lineg spielt eine zentrale Rolle! Angesichts der Erfahrungen, die wir mit den Unzulänglichkeiten dieser Genossenschaft machen mussten, kann einen nur das "kalte Grausen" überkommen.

Der Text des Beschlusses ist für einen Monat (Achtung Transparenz!) auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg abrufbar. Auf unserer website werden wir den Beschluss darüber hinaus im Downloadbereich zur Verfügung stellen.

 

 

Weiterer Salzabbau genehmigt

[16. 4. 2025]

Mit heutigem Datum hat die Bergbehörde die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses für den weiteren Salzabbau am Niederrhein für den 22. 4. angekündigt.

Alle Bedenken von privater wie öffentlicher Hand werden sicher zugunsten der monetären Interessen eines Unternehmens zurückgewiesen. Gefährdung von Deichen mit möglichem Versagen des Hochwasserschutzes, Schäden an privatem wie öffentlichem Eigentum über Jahrzehnte oder die fehlende Möglichkeit, mit den Regenmengen dauerhaft und sicher fertig zu werden - alles das ist der Bergbehörde unwichtig. Es soll dann womöglich über Nebenbestimmungen geregelt werden. Der Umgang von Bergbauunternehmen und Bergbehörde mit diesen Auflagen ist uns allen bekannt - zur Not werden sie ignoriert. Wieder wird es dazu kommen "damit konnte keiner rechnen" - "das konnte keiner ahnen" - "da können wir jetzt auch nichts mehr machen "

Es bleibt nur noch die Hoffnung einer Klage. Die Bergbehörde wird aber wie gewohnt sehr schnell den Sofortvollzug anordnen, womit die Klage keine aufschiebende Wirkung mehr hat. Wenn dann nach vielen Jahren bis zum BVG womöglich eine Entscheidung gefallen ist, sind die Fakten schon geschaffen!

  • Bergbaueinwirkungen sind unumkehrbar!
  • Eingetretene Senkungen sind nicht mehr rückbaubar!
  • Wenn der Niederrhein einmal unter Wasser steht, kann man ihn nicht mehr retten!!

aus der Veröffentlichung:

 "Durch den Beschluss wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind für dieses Vorhaben andere gesonderte behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlichrechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich. Die Planfeststellung erstreckt sich auch auf die notwendigen Folgemaßnahmen, ohne die das Vorhaben nicht verwirklicht werden könnte oder dürfte, bis vorhabenbedingte Gefahren, Beeinträchtigungen oder Schäden nicht mehr zu besorgen sind.

Die Planfeststellung schließt erforderliche Zulassungen für Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebspläne nicht ein.

Soweit Einwendungen nicht durch Nebenbestimmungen oder auf andere Weise Rechnung getragen worden sind, werden sie zurückgewiesen."

Spätfolgen des Bergbaus - Behinderungen durch Baumaßnahmen

[11.4.2025]

Die Bürgerinnen und Bürger haben über Jahre, eher Jahrzehnte die Folgen des Bergbaus zu spüren bekommen. Risse in den Wänden, abgesackte Kellerschächte, Schieflagen der Häuser mit Funktionsstörungen an Fenstern und Türen, Erdbeben, Kanalschäden mit spontan auftretenden verstopften Abflüssen oder Rückstau von Fäkalien im Hause kennen viele Bewohner - Eigentümer wie auch Mieter -  zur Genüge.

Jetzt kommen als Letztes (?) die über Monate dauernden Beeinträchtigungen durch die Kanalbaumaßnahmen hinzu. Die RAG trägt zwar in der Regel einen Teil (!) der Kosten für den Kanalbau - abhängig vom Alter der Kanäle, aber wer entschädigt die Menschen für die u.U. langen Umwege, die sie zu ihren Häusern nehmen müssen, wer entschädigt die betroffenen Einzelhändler / Restaurantbetreiber für die sicher zu erwartenden Umsatzeinbrüche? Zur Zeit sind solche Maßnahmen in Rheinberg im Ortsteil Orsoyerberg in der Vorbereitung. Aufgrund der ländlichen Struktur und fehlender kurzer Umleitungswege sind hier besonders lange Umfahrungen nötig.

Da fühlt sich der Bergbaubetreiber sicher nicht für zuständig - clevererweise hat er solche Vermögensschäden auch schon in möglichen Schlichtungsverfahren ausgeschlossen!

Die NRZ berichtete - leider nur im monetären Bereich.

Grubenwassereinleitung muss reduziert werden

[10.4.2025]

Der Rhein bestimmt das Geschehen in seinem Einflussbereich mehr als es den Verantwortlichen im Bereich Grubenwasser, Grundwasser etc. recht ist.

Vor einem Jahr hatten wir das Problem, dass die dauerhaft mittleren Wasserstände des Rheins im Zusammenhang mit hohen Regenmengen Teile des Niederrheins "unter" Wasser gesetzt haben und den Bürgerinnen und Bürgern an vielen Stellen die Keller ins Grundwasser sorgten. Die zu großen Teilen verantwortliche LINEG (Links-Niederrheinische-Entwässerungsgenossenschaft) war nicht in der Lage, das Grundwasser zu bändigen.

Die Trockenheit der letzten Monate (im März so gut wie kein Regen) hat jetzt dazu geführt, dass der Wasserstand des Rheins so niedrig ist, dass RAG nicht wie gewünscht Grubenwasser heben und in den Rhein einleiten darf. Die Menge muss auf max. 5 m³/min begrenzt werden. (s. Erlaubnisbescheid vom 9.8.2022, S. 10) Das reicht aber nicht, um den Grubenwasserpegel dauerhaft auf dem genehmigten Pegel zu halten - das Grubenwasser steigt. Bis es an der max. genehmigten Marke angekommen ist, dauert es zwar einige Zeit. Aber was danach kommt - das weiß keiner so genau. In dem entsprechenden Bescheid der Bergbehörde ist allerdings schon vorgesorgt. "Wenn es nicht umweltbelastend ist", darf auch bei Niedrigwasser mehr eingeleitet werden! Und wer stellt das fest: das von der RAG beauftragte Gutachterbüro! Die Stadt Duisburg als untere Wasserbehörde muss dann zwar noch das Plazet geben - aber da ist sicher kein Veto zu erwarten.

Fazit: Die Prognosen von RAG und Bergbehörde werden wohl wieder nicht wie gewünscht eintreten. "Das konnte keiner ahnen - damit konnte man nicht rechnen ....!"

Unsere Prognose, dass das dem so sein wird, wird bewahrheitet werden!

 

BISBU - neue Website

[9.4.2025]

Unser Mitglied BISBU hat seine website überarbeitet und bietet jetzt - auch mit Videos - umfangreiche Informationen zu den Themen, die für Dorsten und den Stadtteil Altendorf-Ulfkotte besonders wichtig sind.