[22.4.2025]
Jetzt ist der neue Rahmenbetriebsplan veröffentlicht - und genau einen Monat besteht die Möglichkeit, Klage einzureichen. Diese muss mit - ausführlicher - Begründung eingereicht werden, was bei der Komplexität der Sache nur schwer möglich ist.
Wie erwartet, ist der Beschluss auch mit Sofortvollzug versehen. Man wartet noch nicht einmal eine Schamfrist ab, sondern schreibt es direkt mit in die Genehmigung. Es bleibt also nur ein Eilantrag nach §80 VwGO.
"1.3 Sofortige Vollziehbarkeit
Mit separatem Beschluss vom heutigen Tage hat die Planfeststellungsbehörde gemäß §§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, 80a Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unter dem Aktenzeichen 60.90.01-003/2024-019 die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses angeordnet."
Über 158 Seiten werden die Probleme ignoriert bzw. schön geredet, die der weitere (und die noch lange dauernden Folgen des bisherigen) Salzabbau in den Niederterrassen des Niederrheins für Landschaft, Infrastruktur, Immobilien und letzlich die Menschen bedeutet.
Wie wir es vom Kohlebergbau kennen, müssen wir dem Salzbergbau dankbar sein, dass beispielsweise neue Vernässungen, rückwärts fließende Bäche und Überflutungen beim Deichbruch ökologische Gewinne für den Niederrhein sind.
Alles ist technisch beherrschbar - die Lineg spielt eine zentrale Rolle! Angesichts der Erfahrungen, die wir mit den Unzulänglichkeiten dieser Genossenschaft machen mussten, kann einen nur das "kalte Grausen" überkommen.
Der Text des Beschlusses ist für einen Monat (Achtung Transparenz!) auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg abrufbar. Auf unserer website werden wir den Beschluss darüber hinaus im Downloadbereich zur Verfügung stellen.