RWE Revierbericht

[10.2.2023]

Turnusmäßig erstellt RWE Karten mit den Grundwassergleichen für das rheinische Revier. In diesen Karten wird vermerkt, inwieweit das Grundwasser durch den Sümpfungseinfluss des Braunkohletagebaus abgesenkt wurde. Betrachtet werden verschiedene Grundwasserstockwerke, also Grundwasservorkommen in verschiedenen Tiefen des Untergrundes, die durch wasserundurchlässige Schichten voneinander getrennt sind. 

Die Karten sind auf der website von RWE zu finden.

Braunkohle und Quecksilber

[27.8.2017]

Eine neue EU-Richtlinie schreibt den Kraftwerken reduzierte Quecksilber (u.a.) - Emmissionen vor. Quecksilber ist bekanntlich hochgiftig. Um diese Grenzwerte einzuhalten, sind kostenträchtige Nachrüstungen erforderlich. Das möchte die Politik (insbesondere hier die Ministerpräsidenten der vier Kohleländer, dabei auch unser Landesvater Armin Laschet) den Braunkohlebetreibern nicht zumuten.

Unter Federführung von Sachsens MP Tillich wurde die Bundesregierung aufgefordert, gegen die EU-Vorgaben Klage einzureichen. Wie auch bei den Grenzwerten für PKW wird die Bundesregierung sicher auch wieder mit dem Totschlagargument "Arbeitsplätze sichern" willfährig den Wünschen von RWE etc. folgen.

Dass es dabei nicht immer so mit der Wahrheit ernst genommen wird, zeigt jetzt der Faktencheck des MDR.

 

[24.11.2017]

In einer Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Guido van den Berg (SPD) wird das Problem wie auch die Haltung der Landesregierung deutlich.

In den letzten vier Jahren haben alle 21 Kraftwerksblöcke die neuen Grenzwerte der EU überschritten. Lediglich ein Block (Niederaußem K) hat in 2016 den Grenzwert für Stickoxide von 175 mg/m³ mit 170 mg/m³ knapp unterschritten. In der Anlage finden Sie die Tabelle der NOX-Werte.

Die Landesregierung versucht(e) an allen Fronten, diese Blöcke trotzdem in Betrieb zu halten.

  • Vier der Blöcke sind bzw. werden ab Oktober 2018 mit Hunderten von Millionen in einer "Sicherungsreserve" gehalten (RWE freut sich über die Millionen ohne Kosten!);
  • gegen die EU-Richtlinien hat die Landesregierung alles versucht (Deutschland sollte Klagen);
  • schon jetzt wird von Ausnahmeregelungen gesprochen, wenn es "wirtschaftlich nicht verträglich" sei;
  • bei den gescheiterten Jamaika-Gesprächen hat MP Laschet auch immer die schützende Hand über den Braunkohletagebau gehalten.

Statt sich um eine sofort zu beginnende Umstrukturierung des Rheinischen Braunkohlereviers zu kümmern, wird nach dem Motto "Augen zu" alles schön geredet und der Popanz "Arbeitsplatz" hoch gehalten.

Besonders perfide wird das Ganze, wenn von der CDU-FDP- Regierung im Lande argumentiert wird, dass schließlich die GRÜNEN in der letzten Regierung den Tagebau in der vorliegenden Form beschlossen hätten! ("Leitentscheidung" zur Reduzierung von Garzweiler II)

Tagebaufolgen - RWE erkauft sich Wohlverhalten

[5.12.2017]

RWE "baggert" weiter und will sich Wohlverhalten erkaufen!

Wie der WDR heute berichtete, will der "Zweckverband Garzweiler", der sich um die Tagebaufolgen von Garzweiler kümmern soll, eine Vereinbarung mit RWE abschließen. Das klingt zunächst gut. Beim näheren Hinsehen erkennt man aber, dass RWE sich wesentlichen Einfluss auf die Arbeit sichern will, insbesondere soll RWE einen Sitz in dem dann fünfköpfigen Leitungsgremium erhalten. Pressemitteilung dürfen nur nach Absegnung durch RWE veröffentlicht werden.

Bezeichnend ist, dass der Vertrag geheim ist und am Freitag auch in nicht-öffentlicher Sitzung verabschiedet werden soll.

Hier ein paar Auszüge aus der geplanten "Vereinbarung":

"(1) RWE unterstützt den Zweckverband Garzweiler durch Zahlung eines Betrags von 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) pro Vertragsjahr

(2) Des  Weiteren  erbringt  RWE  Sachleistungen,  z.B.  durch  Überlassung  einer Immobilie  zur  Nutzung  als  Geschäftsstelle  und  durch Stellung  eines
Elektroautos  als  Fahrzeug  für  die  Geschäftsstelle...." im Wert von 150 000€.

"Der  Zweckverband  ermöglicht  RWE  die  Teilnahme  an  allen  Veranstaltungen  der  Öffentlichkeitsarbeitund  Pressekonferenzen.  RWE  wird  dazu  im  Vorfeld  von Veranstaltungen  der  Öffentlichkeitsarbeit  und  Pressekonferenzen  in  die  Erstellung von Reden, Präsentationsunterlagen, Pressemitteilungen und anderen Formaten der Öffentlichkeitsarbeit einbezogen."

"Die  Vertragsparteien  verpflichten  sich  einander  zu  partnerschaftlicher Zusammenarbeit, gegenseitigem Respektund Fairness. RWE  ist  verpflichtet,  auf  schutzwürdige  Interessen  des  Zweckverbands, insbesondere- auf dessen  Integrität und  Ansehen sowie  auf Sinn und Prestige der Arbeit  des  Zweckverbandes Rücksicht  zu  nehmen. Die  Parteien  bringen  die partnerschaftliche  Zusammenarbeit  auch  durch  eine  beiderseitig  eng  abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit  für  die  in  der  Präambel  genannten  Aufgaben  und Handlungsschwerpunkte des Zweckverbandes zum Ausdruck."

Der LVBB fordert eine Beteiligung der Betroffenen in den Gremien des Zweckverbandes.

Nachtrag:

Die Bürgerzeitung Mönchengladbach hat auch einen Bericht dazu.

Der WDR berichtet in seiner aktuellen Stunde vom 5. 12. 2017 ebenfalls. (ab 18:45 Uhr, auch in der Mediathek, siehe Link, darin nach ca. 17:00 Minuten)

RWE Rückstellungen für "Ewigkeitskosten"

[8.5.2017]

Die PIRATEN  hatten im April noch im Landtag ein Gutachten über die Folgekosten des Braunkohletagebaus beantragt. Der Antrag wurde  von  der  SPD  abgebügelt ("Pack mir bloß keiner die Kohle an!!")  und die GRÜNEN haben sich gebeugt.

Jetzt ist das Gutachten von anderer Seite erstellt worden.
Das vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft erstellte Gutachten gibt einen Überblick über die finanziellen Risiken durch die bisher übliche Vorsorge mittels Rückstellungen und kommt zu dem Schluss, dass auf Grund der RWE Umstrukturierung mit einem deutlichen Risiko des Zahlungsausfalles des Unternehmens zu rechnen ist.

Das Gutachten mit dem Titel: Finanzierung der Braunkohle-Folgekosten in Nordrhein-Westfalen ist einzusehen.

[15.12.2017]

RWE hat nach anfänglichem Widerstand schließlich der Veröffentlichung der Gutachten zu den Rückstellungen für Rekultivierung etc. zugestimmt. Die Gutachten waren über die Seite der Bezirksregierung Arnsberg abrufbar, sind jetzt auf unserer Seite im Download-bereich:

  • Gutachten von Mining Technology Consulting
    Validierung und Prüfung der bergbaubedingten Rückstellungen für die Braunkohletagebaue, Altstandorte und Kraftwerksreststoffdeponien der RWE Power AG (ca. 44,2 MB)
  • Gutachten der RWTH Aachen
    zur Bewertung von langfristigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Rheinischen Revier (ca. 23,5 MB)
  • Gutachten der KPMG
    Vollständigkeit und Angemessenheit der bilanzierten bergbaubedingten Rückstellungen nach IFRS zum 31. Dezember 2016 (ca. 25,9 MB)"

Vertreter von KPMG, Prof. Tudeshki und Prof. Rüde standen im Dezember 2017 im Unterausschuss Bergbausicherheit Rede und Antwort und erläuterten die Zusammenhänge. Wie erwartet wurden die Darstellungen von RWE voll bestätigt, 2,174 Milliarden Euro an Rückstellungen seien genau angemessen. Die Maßnahmen zur Rekultivierung (u.a. mit der Anlage der riesigen Restseen) würden zwar bis ins Jahr 2250 (!!!) reichen, von Ewigkeitskosten könne man da aber immer noch nicht reden. Unwägbarkeiten stecken natürlich in all diesen Prognosen, insbesondere weil zur Zeit ein großes Gutachten über die nach Ende des Bergbaus zu erwartenden Flurabstände (also die Tiefe des Grundwassers unter der Erdoberfläche) in Arbeit ist. Hier kann auch eine bergbauliche Veränderung vorliegen, für die dann RWE doch ewig einstehen müsste.

Wo die ca. 2 Milliarden Euro allerdings "versteckt" sind, wurde nicht klar. Deutlich wurde aber, dass die Bagger, Maschinen, Förderbänder etc. beim Ende des Tagebaus gerade mal soviel an Schrottwert zusammenbringen, wie die Demontage, Aufbereitung der Arbeitsflächen usw. kosten werden.

Bergschadensforum der RWE 2018

[19.9.2018]

Das Bergschadensforum unter der Schirmherrschaft der Schlichtungsstelle Braunkohle, organisiert und von den Themen bestimmt durch RWE, hat jetzt wieder in Bergheim statt gefunden.

Themen waren:

  • Bericht der Schlichtungsstelle Norbert Temburg, Geschäftsstellenleiter der Schlichtungsstelle Braunkohle NRW
  • Bergschadensbearbeitung aus der Sicht einer Kommune Georg Gelhausen, Bürgermeister Gemeinde Merzenich
  • Schlichtungsverfahren aus Sicht der Betroffenen Ulrich Behrens, Landesverband der Bergbaubetroffenen NRW
  • Bodenbewegungskataster NRW – wie Satelliten Bewegungen künftig dokumentieren können Dr. Jens Riecken, Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW
  • Bodenbewegungsverhalten an sümpfungsbeeinflussten Störungen im Rheinischen Revier bei GrundwasserWiederanstieg Prof. Dr. Axel Preuße, RWTH Aachen
  • Identifikation von kritischen Bodenparametern für die Risikoabschätzung von Bodensenkungen durch mikrobiellen Abbau von organischen Substanzen
    Prof. Dr. Sylvia Schnell, Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Experimentelle Untersuchungen zum Verformungsverhalten von Torfen Prof. Dr. Richard A. Herrmann, Universität Siegen
  • Das Schwindverhalten bindiger Böden und seine bautechnische Bedeutung – Neue Erkenntnisse Prof. Dr. Dietmar Placzek, Erdbaulaboratorium Essen
  • Modellierung sümpfungsbedingter Bodenbewegungen im Rheinischen Braunkohlenrevier Dr. Benjamin Aulbach, ZAI Ingenieure

Die Güte der Vorträge war u.E. unterschiedlich. An einigen Stellen wurde das Geschehen doch arg schön gedeutet.

Interessant in jedem Fall der Vortrag zum Bodnebewegungskataster. Alle staatlich vorhandenen Höhenwerte (auch in der zeitlichen Abfolge) sind über das WWW abrufbar, wusste Dr. Riecken zu berichten. Die Adresse lautet open.nrw.de Hier sind auch noch "unendlich" viele andere Daten über NRW abrufbar.

Ganz wichtige Erkenntnisse vermittelte auch Prof. Schnell. Entgegen der Aussage eines Gutachtens in einem Schlichtungsfall dauert die Zersetzung von "Torflinsen" viele Jahrzehnte, ist also garantiert nicht nach 20 Jahren beendet. Selbst in Gebieten, in denen das Grundwasser schon in den 50er Jahren abgesenkt wurde, halten die Einflusse auf den Untergrund noch an, können also Bergschäden hervorrufen. Dies wurde in dem angesprochenen Gutachten eindeutig verneint.

U. Behrens beklagte insbesondere die von vielen empfundene mangelnde Bereitschaft von RWE zur Schlichtung. Schlichtung bedeutet immer eine Quotelung der Schadensursache, von 0% bis 100% mit allen möglichen Zwischenstufen. Baumängel sind womöglich auch an der Schadensursache beteiligt, ursächlich ist es aber dann doch die Sümpfung, die die Schäden auslöst. Dazu wurde die Unbrauchbarkeit der "Zuständigkeitskarte" beschrieben. Schlichtungsverfahren in Überschneidungsgebieten müssen unter Beteiligung beider beteiligten Unternehmen, RWE und EBV, stattfinden.

HIer sind die Präsentationen aller Beiträge abrufbar (RWE)