[5.2.2026]
Nachdem die RAG in 2019 am ehem. Bergwerk Heinrich an der Ruhr illegal Grubenwasser eingeleitet hat - gegen die ausdrücklich von der Bergbehörde bestätigte Beschränkung in der Einleitgenehmigung - ist jetzt die Welt in Ordnung.
Im Auftrag der RAG wurde festgestellt, dass die Wassermenge, die RAG einleiten muss (!), auch für die Ruhr unproblematisch sei. Mancher mag fragen, ob das Ergebnis die Untersuchung beeinflusste - aber das wollen wir nicht kommentieren. Jedenfalls schreibt die Bergbehörde an die Mitglieder des Grubenwassermonitorings:
Für die Wasserhaltungen Friedlicher Nachbar, Robert Müser und Heinrich im Einzugsgebiet der Ruhr wurde für den Weiterbetrieb mit den an die neueren Erkenntnisse angepassten Wassermengen der vorzeitige Beginn zugelassen. Die Bescheide vom 22.12.2025 für die Standorte Friedlicher Nachbar und Robert Müser lösen die bisherigen Erlaubnisse vom 15.12.2023 mit sofortiger Wirkung ab. Der Bescheid vom 05.02.2026 für den Standort Heinrich wird wirksam zum 01.04.2026 unmittelbar nach Fristablauf der bisherigen Erlaubnis vom 12.12.2023. Die Zulassungen des vorzeitigen Beginns sind gültig bis zur abschließenden Entscheidung in den noch laufenden Verfahren über die Anträge der RAG AG für den langfristigen Weiterbetrieb vom 24.04.2024 mit Änderung vom 15.08.2025.
So ist dann doch alles gut geregelt. RAG hat die benötigte Genehmigung, die BR hat sich als Aufsichtsbehörde bewährt und die Welt ist wieder in Ordnung.
Die Bescheide sind auf der Seite des Grubenwassermonitorings abzurufen. Da man den Eindruck gewinnen könnte, dort solle eher etwas verborgen werden, als Informationen leicht zugänglich zu machen, hier die direkten Links zum Download der Bescheide für