Die Pegelstände an Rhein und Ruhr haben genehmigungsrechtliche Bedeutung für die Grubenwassereinleitung.
Für Walsum ist die Grenze bei MNQ: 2,40m - 1040m³/sec:
Datenquelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Für die Ruhr muss am Pegel Hattingen ein Mindestdurchfluss von 20m³/sec gegeben sein, damit beim ehemal. Bergwerk Heinrich Grubenwasser eingeleitet werden darf.
(Datenquelle: Talsperrenleitzentrale des Ruhrverbands)