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RAG Rechtsbruch (?) - Flotationsberge auf Halde

[5.11.2025]

Halde FlotationsschlaemmeErneut ist ein Rechtsbruch der RAG offenbar geworden - und die Bergbehörde deckte womöglich zum wiederholten Male das Verhalten. Jedenfalls wurde sie ihrer Rolle als Aufsichtsbehörde nicht gerecht. (s. Illegale Einleitung von Grubenwasser)

In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden die technischen Möglichkeiten der Kohlewäsche immer besser. Dadurch fielen große Mengen an feinkörnigen, nur schwer zu entwässernden und oft nicht standfesten Schlämmen (sog. Flotationsberge) mit einem Restkohleanteil von etwa 30% an, die wegen möglicher Haldenbrände nicht ohne Weiteres aufgehaldet werden konnten.“ (nach: Gutachten zur Bruchhohlraumverfüllung, 2018 ahu).

Aufgrund der fehlenden Standfestigkeit und der Brandgefahr dieser Materialien war ein Verbringen auf Halden nur in einer Mischung mit festem Bergematerial mit einem Anteil von 10% erlaubt. So heißt es in einer Nebenbestimmung zum Haldenbetriebsplan der Hürfeldhalde in Dorsten vom 5. 2. 1988:

„Flotationsberge dürfen ebenfalls nur im Haldeninneren verkippt werden und sind möglichst gleichmäßig in das übrige Bergematerial zu verteilen, so dass ein mittlerer Anteil an Flotationsbergen von 10% nicht überschritten wird.“ (NB 30(2) ) 

Trotzdem hat RAG auf der Hürfeldhalde in Dorsten große Mengen Flotationsberge (s. Luftbild) in Reinform abgekippt.

Auf diese Tatsache hin angesprochen beantwortete die Bergbehörde ein Anschreiben der BISBU (Dorsten) mit der lapidaren Aussage:

„Warum diese Nebenbestimmung aufgenommen wurde, geht weder aus der Rahmenbetriebsplanzulassung noch aus dem Vorgang hervor.“ (Schreiben der BRA vom 4.9.2025)

Also erneut:

  • Die Bergbehörde erlässt Anordnungen
  • Der Unternehmer befolgt sie nicht
  • Die Bergbehörde kontrolliert nicht oder ignoriert den Rechtsbruch!

Und heute weiß die Bergbehörde überhaupt nicht mehr, warum sie damals die Anordnungen getroffen hat!

Foto: (c) BISBU

Rissverpressung mit Kunstharz

[9.11.2025]Stein mit Karwat Injektion

Seit Jahren, Jahrzehnten werden durch Bergbau erzeugte Risse in Wänden durch Injektion von Kunstharzenverschlossen. Angeblich wird dabei auch ein Kraftschluss zwischen den Gebäudeteilen erreicht, der ein Wider-Aufbrechen verhindert. Das ist aber wohl mehr Wunschdenken als Wirklichkeit.

Häufig wird auf der Rückseite der Mauer, z.B. im Keller, gar nicht überprüft, inwieweit der Kunstharz sich in dem Spalt verteilt hat und über die Länge des Spaltes durchgehend austritt. Nur dann wäre eine Sanierung überhaupt akzeptabel.

Die Kraftschlüssigkeit wird duch nebenstehendes Foto nun auch noch widerlegt. Es zeigt das Innenleben eines Ziegels, in den vorher Kunstharz injiziert wurde. An der glänzenden Oberfläche des Harzes kann man gut erkennen, dass hier nie eine Verbindung zum Mauerwerk vorhanden war. Also hätte der Kunstharz auch nie Zugkräfte zwischen verschiedenen Mauerteilen aufnehmen können. Der Riss wäre u.U. an derselben Stelle nach kurzer Zeit wieder aufgegangen.

Illegale Einleitung von Grubenwasser in die Ruhr - Juristisches Nachspiel

[28.8.2025]

Wir haben oft genug über den Rechtsbruch der RAG in 2018 berichtet, bei dem sie trotz eindeutiger Anweisung (selten genug) der Aufsichtsbehörde BR Arnsberg Grubenwasser in die Ruhr eingeleitet hat. Auch die Vertuschungsversuche zu späterer Zeit haben wir hier auf der website dargestellt.

Diese Darstellung hat der in der Kritik stehende Mitarbeiter zum Anlass genommen, gegen den LVBB Strafanzeige zu stellen. Er hätte aufgrund der Einlassungen des LVBB von seiner Dienststelle "einen Eintrag in die Personalakte" erhalten, was seine Beförderungsaussichten negativ beinflussen würde.

Dazu kann man einfach konstatieren, wenn die Behörde Anlass für so einen Eintrag sah, dann hat sie offenbar auch ein "nicht ganz so optimales" Verhalten konstatiert. Uns gegenüber hat die Behörde sich anders geäußert. Es sei "nicht das Fehl-Verhalten einer Einzelperson" gewesen, mit anderen Worten, mehrere Personen aus der Abteilung war beteiligt.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Anzeige zurückgewiesen. Sie sah offenbar kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Landesvebandes. Der Antragsteller könne bei Bedarf eine Zivilklage anstreben. Dem sehen wir dann ziemlich entspannt eintgegen.

Erneuter Rechtsbruch der RAG?

[24.8.2025]

Es wird immer deuticher: RAG und der RVR (Regionalverband Ruhr) in Form der Tochter AGR (Abfallgesellschaft) wollen mir aller Macht auf der Hürfeldhalde bei Dorsten eine Abfalldeponie errichten. Der zwischen der Stadt Dorsten und der RAG vor Jahrzehnten abgeschlossene Vertrag soll angeblich keine Gültigkeit mehr haben. Auf allen Kanälen wird Druck auf die Stadt Dorsten und die Bürgerinnen und Bürger dort ausgeübt. Bisher stets zugestandene Spenden für Kulturinitativen in Dorsten durch die RAG-Stiftung werden plötzlich infrage gestellt.

Näheres und Aktuelles auf der website der BISBU Dorsten

 

Zuviel Grubenwasser in der Ruhr

[12.6.2025]

Durch das Integrale Monitoring für den Grubenwasseranstieg ist jetzt zu Tage gekommen, dass RAG schon wieder mehr Grubenwasser in die Ruhr geleitet hat als urspürnglich genehmigt war.

Nachdem RAG in 2018 noch entgegen ausdrücklicher Anweisung der Bergbehörde (und damit illegal) Grubenwasser am Standort Heinrich in die Ruhr eingeleitet hat, haben sich die Verantwortlichen in 2024 wohl rechtzeitig vertrauensvoll an die Bergbehörde gewandt.

Die Förderstandorte an der Ruhr holen das Grubenwasser aus Erdschichten, die relativ nah an der Oberfläche liegen. Dadurch ist das Regenwasser, das ja im Prinzip das Grubenwasser darstellt, relativ schnell nach dem Regen unten angekommen. Wenn jetzt wie zum Jahreswechsel 2023/2024 sehr viel Regen fällt, fällt damit auch kurz danach viel Grubenwasser an - zuviel für die genehmigten Mengen.

Aber liebe Bürgerinnen und Bürger: Das Haus-Und-Hof-Gutachterbüro der RAG hat ganz schnell festgestellt, dass es der Ruhr auch nicht schadet, wenn mehr Grubenwasser eingeleitet wird - und die Bergbehörde hat selbstverständlich ganz schnell genickt - alles kein Problem.

Zum wiederholten Male ist klar geworden: Grubenwassereinleitung unterliegt nicht den normalen Regeln eines Unternehmens. Während andere Unternehmen in so einem Fall ihren Betrieb einstellen müssten bis das Problem gelöst wurde, kann die Grubenwassereinleitung nicht einfach eingestellt werden, auch nicht vorübergehend. Die Lösung dass das Grubenwasser vor der Einleitung gereinigt werden muss und dann die Menge keine Rolle mehr spielt - die ist der RAG zu teuer und für die Bergbehörde zu einfach.

 

  1. RAG kassiert Millionen für nichts
  2. Halden - Never Ending Story
  3. Bergehalde - Vertragsbruch RAG?
  4. Einleitung Grubenwasser in die Lippe - Politiker alarmiert

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