Landesverband Bergbaubetroffener NRW e.V.
  • Home
  • Aktuelles
  • Allgemeines
    • Daten
      • Karten
      • Pegelstände
    • Links
    • Weitere Beiträge
  • Bergbaufolgen
    • allgemein
    • Bergschäden
    • Grubenwasser
      • Integrales Monitoring
      • Walsum
      • Ruhr-Heinrich
    • Schlichtungsstellen
    • Bergehalden
  • Bergbauzweige
    • Steinkohle
    • Braunkohle
    • Salzbergbau
  • Verband
    • Vorstand
    • Mitglieder
    • Impressum
  • Download
  1. Aktuelle Seite:  
  2. Startseite
  3. Aktuelles

Schlagwörter

  • Braunkohle 9
  • Grubenwasser 25
  • Grundwasser 9
  • Salzbergbau 10
  • Umweltschutz 12

Pseudo-Erörterung GW-Einleitung Haus Aden

[10.3.2026]

Heute ist das Verfahren der Online-Erörterung zur Grubenwassereinleitung am Standort Haus Aden gestartet worden.

Zunächst muss man sich einen Zugang besorgen, erst später kann man ins Verfahren selbst einsteigen. Nicht einmal zwei Wochen (17.3.-30.3.) stehen dann zur Verfügung!

Aber wie heißt es dann in der Bekanntmachung der BRA so schön:

...

5. Die Teilnahme an der Onlinekonsultation ist freiwillig. Die im Rahmen derÖffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn jemand nicht an der OnlineKonsultation teilnimmt oder in deren Rahmen keine weitere Stellungnahmeabgeben wird.

6. Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der OnlineKonsultation ist nicht erforderlich.

7. Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultationwird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet, d.h. über diebereits vorgebrachten Argumente hinaus können keine neuen Sachargumentevorgebracht und im Verfahren berücksichtigt werden.

....

Das macht das Ganze doch ziemlich fragwürdig. Das haben wir bei einer normalen Erörterung auch schon ganz anders erlebt. Viele Betroffene behaupten, die Bergbehörde habe vielleicht auch gar nicht viel Interesse, Argumente außer denen der RAG zu erhalten. Die Umwelt spielt womöglich eine untergeordnete Rolle, wenn es um finanzielle Belange der RAG geht. Wir haben schon mehrfach auf Alternativen zur Einleitung in die Lippe hingewiesen.

Ganz abstrus wird es bei dem Argument von RAG und Bergbehörde, die Lippe würde ja gerade entlastet von schädlichen Einleitungen, da die geplante Grubenwassermenge ja viel kleiner wäre als die vor Jahrzehnten. Dabei wird ignoriert, dass die Lippe sich durch den Grubenwasseranstieg und eben 0-Einleitung in den letzten Jahren gerade erst von den jahrzehntelangen Belastungen ein wenig erholt hat.

Hier kann man nochmals die Einwendungen des LVBB nachlesen.

 

 

 

Rheinwasserleitung für den Tagebau - Planfeststellung

[5.3.2026]

Jetzt ist die Bekanntmachung zum Planfeststellungsbeschluss veröffentlicht worden, noch nicht der Beschluss selbst - die Klagefrist damit noch nicht gestartet.

Wenn man den Beschluss erhalten möchte, muss man sich aber ein bisschen anstrengen. Man könnte meinen, der Beschluss wäre mit der Bekannmachung auch einsehbar - weit gefehlt. Nur vom 17.3. bis zum 30.3. kann man den Beschluss herunterladen. Das ist doch mal wahre Transparenz - zugegeben: in der "Bergbauversion"

Interessant ist auch, dass die "sofortige Vollziehbarkeit" angeordnet wird. Die Wassereinleitung solll zwar zig Jahre laufen, aber offenbar (haha) ist der Beginn der Baumaßnahme so dringend (Begründung offen), dass RWE sofort mit dem Bau beginnen darf. Manche Leute nennen das die im Bergbau übliche "Rechtsverkürzung" im Verwaltungsverfahren.

Dazu heißt es in der Verwaltungsgerichtsordnung §80

(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur [...]

4. in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten von der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, besonders angeordnet wird.

und weiter in Absatz

(3) In den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 4 ist das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts schriftlich zu begründen. Einer besonderen Begründung bedarf es nicht, wenn die Behörde bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei drohenden Nachteilen für Leben, Gesundheit oder Eigentum vorsorglich eine als solche bezeichnete Notstandsmaßnahme im öffentlichen Interesse trifft.

Da freuen wir uns doch schon auf eine Begründung für das "besondere Interesse" oder auch die beschworene "Gefahr im Verzug"

 

Eilantrag zur Lohmannsheide abgelehnt

[19.2.2026]

Es ist schon zwei Monate her, aber trotzdem noch aktuell wichtig:

DAH1 ("Deponie auf Halden"), gemeinsame Tochter von RVR udn RAG, will bekanntlich drei Bergehalden zu Deponien umwidmen.

Zur Lohmannsheide auf dem Stadtgebiet von Duisburg, direkt an der Grenze zu Moers, ist ein Planfeststellungsbeschluss ergangen, der aber von verschiedenen Seiten beklagt wird. Um aber trotzdem schon mit den Vorbereitungen beginnen zu dürfen, hat DAH1 eine Klage auf einen Sofortvollzug beim OVG in Münster eingereicht. Diese Klage ist jetzt rechtskräftig zurückgewiesen worden.  Die Begründung ist schon bezeichnend : "Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf ist nach vorläufiger Einschätzung im Eilverfahren rechtswidrig und darf nicht umgesetzt werden." und lässt hoffen, dass das umweltschädliche Vorhaben am linken Niederrhein (so) nicht umgesetzt werden darf.

Die Entscheidung des OVG im Wortlaut.

Nähere Informationen zu dem Verfahren beim BUND Duisburg.

 

btw.: Alle Beiträge zu Bergehalden jetzt unter eigenem Menüpunkt Bergbaufolgen->Bergehalden!

Belastetes Rheinwasser gefährdet Grundwasser im Rheinischen Revier

[14.2.2026]

Die riesigen, bis zu 400m tiefen Löcher, die der Braunkohletagebau hinterlassen wird, sollen mit Wasser gefüllt werden. Das nötige Wasser soll der Rur und dem Rhein entnommen werden. Die Genehmigung für den Bau der ca. 40 km langen "Rheinwasserleitung" vom Rhein zu den Tagebauen Hambach und Garzweiler hat RWE nun von der Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde erhalten. Einzelheiten kann man der website des BUND entnehmen.

Durcch Recherchen der Rechercheportals correctiv ist jetzt nochmals deutlich geworden, welche Gefahren für das Grundwasser im Rheinischen Revier durch diese Maßnahmen lauern. Der Rhein ist immer noch die Hauptentsorgungsroute für chemische und biologische Industrie von der Schweiz bis in die Niederlande - und die Entnahmestelle für das Rheinwasser liegt unmittelbar unterhalb von Dormagen - bekannt für die Chemie! Alle Reststoffe, darunter offenbar auch viele in ihren Wirkungen noch nicht erforschte Chemikalien, werden zukünftig im Grundwasser zu finden sein. Der LVBB schließt sich den Forderungen an, dass das Rheinwasser vor der Einleitung in die "Restseen" behandelt werden muss. Dann bleibt immer noch das Problem, dass Altdeponien des Tagebaubetreibers, die sich innerhalb der Übeflutungsseen befinden, überströmt werden und deren Gift(?)stoffe ausgespült werden.

RAG-BRA-Welt ist wieder in Ordnung!

[5.2.2026]

Nachdem die RAG in 2019 am ehem. Bergwerk Heinrich an der Ruhr illegal Grubenwasser eingeleitet hat - gegen die ausdrücklich von der Bergbehörde bestätigte Beschränkung in der Einleitgenehmigung - ist jetzt die Welt in Ordnung.

Im Auftrag der RAG wurde festgestellt, dass die Wassermenge, die RAG einleiten muss (!), auch für die Ruhr unproblematisch sei. Mancher mag fragen, ob das Ergebnis die Untersuchung beeinflusste - aber das wollen wir nicht kommentieren. Jedenfalls schreibt die Bergbehörde an die Mitglieder des Grubenwassermonitorings:

Für die Wasserhaltungen Friedlicher Nachbar, Robert Müser und Heinrich im Einzugsgebiet der Ruhr wurde für den Weiterbetrieb mit den an die neueren Erkenntnisse angepassten Wassermengen der vorzeitige Beginn zugelassen. Die Bescheide vom 22.12.2025 für die Standorte Friedlicher Nachbar und Robert Müser lösen die bisherigen Erlaubnisse vom 15.12.2023 mit sofortiger Wirkung ab. Der Bescheid vom 05.02.2026 für den Standort Heinrich wird wirksam zum 01.04.2026 unmittelbar nach Fristablauf der bisherigen Erlaubnis vom 12.12.2023. Die Zulassungen des vorzeitigen Beginns sind gültig bis zur abschließenden Entscheidung in den noch laufenden Verfahren über die Anträge der RAG AG für den langfristigen Weiterbetrieb vom 24.04.2024 mit Änderung vom 15.08.2025.   

So ist dann doch alles gut geregelt. RAG hat die benötigte Genehmigung, die BR hat sich als Aufsichtsbehörde bewährt und die Welt ist wieder in Ordnung.

Die Bescheide sind auf der Seite des Grubenwassermonitorings abzurufen. Da man den Eindruck gewinnen könnte, dort solle eher etwas verborgen werden, als Informationen leicht zugänglich zu machen, hier die direkten Links zum Download der Bescheide für

  • Friedlicher Nachbar
  • Robert Müser
  • Heinrich

 

  1. Salzbergbau in der Schlichtung
  2. Erneut Erdbeben durch Bergbaufolgen
  3. RAG-Stiftung und Rene Benko
  4. Rissverpressung mit Kunstharz

Seite 2 von 10

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10

Letzte Beiträge

  • Grubenwasseinleitung - mangelnde Fachkompetenz des Entscheiders "Berg"behörde 29. März 2026
  • Grubenwasseinleitung Haus Aden - Überlange Frist der Genehmigung 29. März 2026
  • Grubenwassereinleitung in die Lippe - harsche Kritik aus der "Wasserabteilung" 24. März 2026
  • Grubenwassereinleitung in die Lippe - Erörterung gestartet 17. März 2026
  • Demo zur Hürfeldhalde 11. März 2026
  • Pseudo-Erörterung GW-Einleitung Haus Aden 11. März 2026
  • Rheinwasserleitung für den Tagebau - Planfeststellung 06. März 2026
  • Eilantrag zur Lohmannsheide abgelehnt 19. Februar 2026
© 2026 Landesverband Bergbaubetroffener NRW e.V. Designed By JoomShaper
  • +49 2843 990053
  • +49 1772 990053
  • lvbb-nrw (at) gmx.de
  • Home
  • Aktuelles
  • Allgemeines
    • Daten
      • Karten
      • Pegelstände
    • Links
    • Weitere Beiträge
  • Bergbaufolgen
    • allgemein
    • Bergschäden
    • Grubenwasser
      • Integrales Monitoring
      • Walsum
      • Ruhr-Heinrich
    • Schlichtungsstellen
    • Bergehalden
  • Bergbauzweige
    • Steinkohle
    • Braunkohle
    • Salzbergbau
  • Verband
    • Vorstand
    • Mitglieder
    • Impressum
  • Download
  • +49 2843 990053
  • +49 1772 990053
  • lvbb-nrw (at) gmx.de