Land unter am Niederrhein

[14.1.2023]

LINEG (Links - Niederrheinische - Entwässerungs - Gesellschaft) versagt!

Bürgerinnen und Bürger sind mit den Problemen und Kosten allein gelassen.

Bekanntermaßen sind am linken Niederrhein gro0e Landstriche durch Salzbergbau abgesenkt worden bzw. werden aufgrund der jahrzehntelangen Einwirkungen noch weiter abgesenkt.Durch die Absenkungen werden teilweise die Fließrichtungen von Gewässern umgedreht, großflächig muss der Abstand zwischen dem Grundwasser und der Tagesoberfläche ("Flurabstand") durch Pumpanlagen auf alle Ewigkeit hin künstlich erhalten werden, damit die Keller nicht unter Wasser kommen.

Da wurde jahrzehntelang gebetsmühlenartig wiederholt, LINEG würde alle durch Bergbau verursachten Probleme beherrschen. Bergbauunternehmer und Bergbehörde beschwörten, dass alles "technisch beherrschbar" wäre. Und was jetzt? Kaum kommt mal mehr Regen als üblich, (angeblich ein "extremes Jahrtausend-Ereignis") und dann kommen wieder die üblichen Parolen: "Damit hat keiner rechnen können, das konnte keiner ahnen, für sowas kann man keine Vorsorge treffen!"

Wenn man dafür keine Vorsorge treffen kann, dann darf der Bergbau auch keine ganzen Landstriche absenken, wodurch erst das steigende Grundwasser zu solchen Gefahren führt. Kaum vorzustellen, wenn die LINEG auch noch Probleme durch ein wirkliches Hochwasser im Rhein hätte bewältigen müssen. Wessen Wohl hat der Vorsitzende der LINEG, Herr Kraska, wohl im Sinn, wenn er abwehrend davon spricht, die einzige Lösung zur Vorsorge sei, das ganze Leitungsystem kostenintensiv umzustellen. Dann soll doch die LINEG die übernommene Pflicht mal in Angriff nehmen. Die Salzbergbauuanternehmen als Verursacher des Problemes sind als Kostenträger in der Pflicht! 

Tröstlich, wenn dann noch angeführt wird, evtl. würden die Bürgerinnen und Bürger entschädigt. Wie das zum Teil geschieht, haben wir in Fragen des Bergbaus leidlich erfahren müssen! Die Menschen wollen keine Entschädigung, die wollen erst mal gar kein Wasser im Keller haben. Die wochenlangen Belästigungen etc. können sowieso nicht vernünftig entschädigt werden.

Die ganze Hilflosigkeit der öffentlichen Hand wird dadurch deutlich, dass die Stadt Alpen jetzt kostenlos Container für Sperrmüll bereit stellt. Schön, aber die Leute wollten ihre Möbel behalten und nicht als Sperrmüll entsorgen. Und wenn die örtliche Bank kostengünstige Darlehen anbietet, dann müssen die Bürgerinnen und Bürger natürlich für die Abzahlung der Kredite selbst aufkommen.

Letztes (?) Bonbon: Die Versicherungen scheinen auf dem Standpunkt zu stehen, diese Grundwasserschäden seien auch in einer Elementarversicherung nicht eingeschlossen!

Übrigens: Es hat sich nicht um ein Starkregenereignis gehandelt. Da sagt sowieso jede Fachkraft: Da können wir überhaupt nichts gegen machen. Und dann bleibt die niederrheinische Badewanne monatelang unter Wasser stehen, weil es keinen natürlichen Abfluss mehr gibt!

Jubiläum - 5 Jahre ohne aktiven Steinkohlenbergbau

[21.12.2023]

Heute vor fünf Jahren machte RAG den letzten Pütt dicht. Prosper Haniel war das letzte Bergwerk, dass vollkommen unwirtschaftlich Kohle aus dem heimischen Boden holte und dabei für unabsehbar hohe, besser unendlich hohe Ewigkeitskosten gesorgt hat. Dazu kam und leider kommt immer noch der Schaden an privatem wie öffentlichem Eigentum.  Viel zu lange hat die Politik am heimischen Steinkohlenbergbau festgehalten. Hoch qualifizierte Arbeitskräfte hätten an anderer Stelle in der Wirtschaft für andauernde Prosperität sorgen können.

RAG versucht immer mehr, berechtigte Bergschadensansprüche abzuwehren, teilweise auch schon mit dem Verweis auf angebliche Verjährung. Die Bürgerinnen und Bürger sollten bei Kenntnis von Schäden in ihrem Eigentum schnell auf RAG wegen einer Regulierung zugehen. Im Verweigerungsfall bleibt dann noch der - nicht zu empfehlende - Klageweg oder die Anrufung der Schlichtungsstelle Bergschäden.

Größtes Problem bleibt weiter die Bergbehörde, die ihrer Aufgabe der neutralen Kontrolle des Unternehmens weiterhin kaum nachkommt, sich offenbar eher als Erfüllungsgehilfe von RAG versteht.

Der Landesverband wird weiterhin versuchen zu erreichen, dass RAG als normales Unternehmen auch den allgemeinen rechtlichen Regelungen unterworfen wird.

Unterausschuss Bergbausicherheit 3. Sitzung

[3.3.2023]

An diesem Tag hat der Unterausschuss seine 3. Sitzung abgehalten.

Bericht folgt.

Pegelstände Rhein - Ruhr

Die Pegelstände an Rhein und Ruhr haben genehmigungsrechtliche Bedeutung für die Grubenwassereinleitung.

Für Walsum ist die Grenze bei MNQ: 2,40m - 1040m³/sec:

 Ein Service von ELWIS

Datenquelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Link zur Original-Website

 

Für die Ruhr muss am Pegel Hattingen ein Mindestdurchfluss von 20m³/sec gegeben sein, damit beim ehemal. Bergwerk Heinrich Grubenwasser eingeleitet werden darf.

Copyright: Ruhrverband

(Datenquelle: Talsperrenleitzentrale des Ruhrverbands)

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