[9.4.2025]
Unser Mitglied BISBU hat seine website überarbeitet und bietet jetzt - auch mit Videos - umfangreiche Informationen zu den Themen, die für Dorsten und den Stadtteil Altendorf-Ulfkotte besonders wichtig sind.
[9.4.2025]
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[3. 4. 2025]
Wir veröffentlichen hier die Pressemitteilung des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen des Saarlandes zu der jüngsten Entwicklung:
Oberverwaltungsgericht Saarlouis weist erneut Klagen von drei Saarländischen Kommunen gegen geplante Grubenflutung ab – Sorgen über negative Auswirkungen in der betroffenen Region von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Wirtschaft werden nicht ernst genommen. Gegen das Planfeststellungsverfahren wurden über 6 800 Einwendungen erhoben.
Mehrere saarländische Kommunen sehen in dem unzureichend geplanten und ungesicherten Verfahren eine grobe Verletzung der kommunalen Planungshoheit.
Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat nun nach mündlicher Verhandlung am 19.03.2025 die Klagen der Stadt Lebach sowie der Gemeinden Nalbach und Saarwellingen gegen die geplante Grubenflutung mit Zustellung des Urteils am 02.04.2025 abgewiesen.
Im Jahr 2021 erhielt die RAG die Genehmigung, das Grubenwasser in den ehemaligen saarländischen Bergwerken bis auf -320 Meter ansteigen zu lassen. Die RAG stellte die Pumpen unter Tage ab. Erste Klagen der Stadt Saarlouis, der Gemeinde Merchweiler und des Vereins Pro-H2O gegen den Anstieg des Grubenwassers, das z.B. mit PCB, Salzen und Eisen belastet ist und in Verbindung mit dem klimaschädlichen Methangas und dem krebserregenden Radon aufsteigt, wurden im Juli 2023 abgewiesen.
Die jüngsten Gerichtsentscheidungen zu den anhängigen Klagen der Kommunen beenden nicht die sehr kontrovers geführte Diskussion und lösen nicht die real existierenden Probleme und Ängste.
Der Landesverband der Bergbaubetroffenen im Saarland ist nach wie vor davon überzeugt, dass die negativen Auswirkungen der Grubenflutung auf die Umwelt, die Lebensqualität, das kommunale und private Eigentum und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger weitaus größer sein werden, als in den bisherigen Gutachten der RAG angenommen.Dies war bereits zu Zeiten des aktiven Bergbaus der Fall und wird als zerstörerisches, gesundheitsschädigendes Ergebnis auch für die Grubenflutung von den Bergbaubetroffenen prognostiziert und ist bereits heute europaweit in den gefluteten Bergbauregionen zu beobachten.
Die dokumentierten Erfahrungen mit Bergschäden aus den ehemals aktiven heimischen und den bereits gefluteten europäischen Bergbauregionen zeigen, dass die prognostizierten Auswirkungen weit über die Schadensannahmen und Schadensgrenzen der Gutachten aus der Genehmigungsphase hinausgehen und die tatsächlichen Folgen der Grubenflutung in den betroffenen Gebieten oft viel stärker und dramatischer sein können, als zu Zeiten des aktiven Bergbaus.
Daher ist es ein zentrales Anliegen der Landesverbände an der Saar und in Nordrhein-Westfalen, dass es nicht erneut, wie zu Zeiten des aktiven Bergbaus, zu einer Überschreitung der prognostizierten Auswirkungen, z.B. der Erdbebenstärke um den Faktor 10, kommt.
Dies würde erneut zu massiven Schäden, Beeinträchtigungen der Lebensqualität und Ängsten nicht nur in der saarländischen Bergbauregion mit über 600.000 Bergbaubetroffenen führen. Trotz jahrelanger Genehmigungsphase mit zahlreichen unzureichenden Gutachten und Flutungsplänen, sind die Ängste und Unsicherheiten in der betroffenen Bevölkerung aufgrund der stark negativen Auswirkungen und der sehr hohen Risiken sehr groß.
Die Grubenflutung des allein im Saarland betroffenen Gebietes von ca. 740 km2, stellt ein erhebliches, gesundheitliches und existenzielles Risiko für die Menschen, die Infrastruktur und die Umwelt in den betroffenen Altbergbaugebieten dar. Dies führt aufgrund einer unzureichenden Schadensregulierung durch die RAG, die über Jahrzehnte zu Lasten der Betroffenen erfolgte, erneut zu einer unzumutbaren und unhaltbaren Verschlechterung der Lebensqualität und Zukunftsperspektive in den betroffenen Gebieten.
Dieser Jahrzehnte andauernde zerstörerische Prozess der Grubenflutung führt zu einem erheblichen Ungleichgewicht gleichwertiger Lebensbedingungen in den Bundesländern und ist ohne eine neue, an der Umwelt, den Erfordernissen des Klimaschutzes und der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen orientierte Planung mit transparenter Beteiligung und Darstellung, nicht genehmigungsfähig.
Die ablehnende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist inakzeptabel.
Die jetzt genehmigungsfähige Phase 1 der Grubenflutung bis -320 Meter ist die Eröffnung und der Einstieg in eine genehmigungsfähigen Phase 2 der Grubenflutung. Das mit vergifteter Fracht belastet Grubenwasser wird in der Endphase in die Saar geleitet, wird damit absehbar zur Umweltkatastrophe in deutschen Flüssen bis zum Endpunkt in der Nordsee. Mit dem Aufstieg des Grubenwassers an die Erdoberfläche wird der Klimakiller Methan zusammen mit dem Krebserreger Radon freigesetzt und kann in ungeschützt stehenden Gebäuden seine schädliche Wirkung entfalten.
Die Bergbaubetroffenen fordern die RAG, die zuständigen Bergbehörden, die zuständige Landesregierung - und die neue Bundesregierung auf, endlich Verantwortung zu übernehmen, alle notwendigen Gegenmaßnahmen zu planen und zu ergreifen und eine Flutung der ehemaligen Steinkohlebergwerke nicht zuzulassen, um ihre BürgerInnen, die Umwelt und die Region zu schützen und eine generationengerechte Lösung zu finden.
Die existenziellen Risiken für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen, die regionale Wirtschaft und die Unternehmen, eine gesicherte positive Zukunftsentwicklung und Zukunftssicherung im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes gleichwertiger Lebensverhältnisse in den ehemaligen deutschen Steinkohlerevieren, sind im Vergleich zu allen nicht vom Bergbau betroffenen Bundesländern so nicht gegeben.
Bis zur endgültigen und dauerhaften Lösung der durch die Grubenflutung verursachten nachbergbaulichen Probleme, Schäden und Gefahren darf es keine Entlassung der Rechtsnachfolger der Bergbaueinrichtungen und Bergwerke aus der Bergaufsicht geben.
Dr. Patrica Bauer, Steffen Potel und Peter Lehnert
v. i. S. d. P.
Landesverband der Bergbaubetroffenen des Saarlandes e.V.
Hüttenberg 6a
66809 Nalbach
+ 49 176 1 9002100
[31.3.2025]
CDU und CSU wollen offenbar das Informationsfreiheitsgesetz in seiner jetzigen Form abschaffen. So steht es zumindest in den Papieren zu den Koalitionsvereinbarungen.
Hierüber berichtet das Portal fragdenStaat. Es ist ein fundamentaler Angriff auf jegliche Transparenz, auf die die Öffentlichkeit angewiesen ist. Bezeichnend ist, dass federführend Philipp Amtor agiert, dessen Machenschaften aufgrund eben dieses Gesetzes an die Öffentlichkeit gelangten. Kein Wunder, dass er das in Zukunft verhindern möchte!
ABer auch für den Landesverband hat das Gesetz große Bedeutung. Aufgrund diesen Gesetzes konnten wir bei der Bergbehörde Einsicht in Akten nehmen und damit nachweisen, dass RAG in den Jahren 2018 und 2019 entgegen der ausdrücklichen Anordnung der Bergbehörde illegal Grubenwasser in die Ruhr eingeleitet hat.
Solange das Gesetz noch gilt, hilft vielleicht diese allgemeine Anleitung, wie man mit diesem und anderen Gesetzen zum Thema der Transparenz den "Oberen" auf die Finger klopfen kann.
[21.3.2025}
In der heutigen Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit konnte ein Vertreter des LVBB, der dort seit Jahren als ständiger Sachverständiger agiert, die Ungerechtigkeiten der Minderwertentschädigung für Schieflagen nach dem "Minderwertabkommen" zwischen dem angeblich bürgerfreundlichen Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer darlegen. Die Entschädigung hängt danach sehr stark von der Richtung der Schieflage bzgl. des Objektes ab. Die Erfindung einer "mittleren Schieflage" ist durch nichts gerechtfertigt und dient nur dazu, berechtigte Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger klein zu rechnen!
Der Vertreter des VBHG versuchte zwar noch krampfhaft, die Vorteile dieses Abkommens darzulegen. Der Eindruck bei den Mitgliedern des Ausschusses, dass dies mehr die Ansicht des Bergbauunternehmens sei, machte es dann nicht besser.
Es bleibt dabei:
Die Ausschussvorsitzende mahnte schließlich noch Gespräche zur Verbesserung der Situation an, was RAG und LVBB zusicherten. (Übrigens: Wir versuchen schon mehr als 14 Jahre lang, mit der RAG durch Gespräche eine Verbesserung zu erreichen - bisher ergebnislos! Einziges Zugeständnis: "wir können was anderes machen - es darf nur nicht teurer werden")
Die Vortragsunterlage des LVBB ist über die website des Landtags abrufbar (im "Protokoll" der Sitzung).
[21. 3. 2025]
Wie aus den Unterlagen für die heutige Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit klar wird, scheint an der Einleitung von belastetem Grubenwasser in die Lippe aus Sicht der RAG kein Weg vorbei zu führen. Nichts ist mehr davon zu hören und lesen, dass Alternativen zur Einleitung bestehen bzw. überhaupt untersucht werden sollen.
Schon klar ist auch, dass bei den Umweltbetrachtungen zur Einleitung als Vergleichsmaßstab die vor einigen Jahren beendete Einleitung und hohe Belastung der Lippe herangezogen werden wird. Den Vergleich mit dem derzeitigen Zustand der Lippe scheut die RAG. Die vorgesehene Grubenwasserreinigungsanlage ist sicher hilfreich, wird aber an der Salzbelastung nichts ändern.
Asuführlich hat die Dorstener Zeitung berichtet.