[1.4.2026]
Das laufende Verfahren für DIE Einleitung in die Lippe am Standort Haus Aden macht das grundsätzliche Dilemma deutlich. RAG als Antragsteller besorgt sich von ihren lange bewährten Sachverständigenbüros (kein öbuv) "Hausgutachten", die die Durchführbarkeit und Undenklichkeit des Verfahrens bescheinigen. (Anders lautende Gutachten würden schließlich sicher auch gar nicht vorgelegt).
Fachleute aus anderen Behörden und Institutionen melden Bedenken an und weisen auf Alternativen und die Unvereinbarkeit der Planung mit gesetzlichen Grundlagen hin.
Jetrzt kommt der Entscheider:
Die Abt. 6 der BR Arnsberg als Bergbehörde, die in ihren Reihen keinen studierten Fachmann im Wasserrecht hat (man schaue sich die Titel der Mitarbeiter an!) geht dann hin und beurteilt "fachlich versiert" die Argumente der Gutachter von RAG und der Einwender. Da ist dann aber nicht der Gedanke, dass womöglicih ein weiterer Gutachter aus dem Wasserrecht heran gezogen wird! Nein, das kann man selbst!! Man hat schon jahrzehntelange Erfahrung mit den Einlassungen der RAG und deren Gutachtern (immer wieder die gleichen Namen), dass man das selbst beurteilen kann - so zumindest die sinngemäße Aussage des Leiters der Bergbehörde.
Dazu kommt noch das Dilemma, dass die Bergbehörde bei den Dingen, wo sie Fachkompetenz besitzt, auf die Angaben des Antragstellers RAG angewiesen ist (z.B. bzgl. der Überleitung nach Carolinenglück). Eigene Erkenntnisse hat sie nicht!!
"Vor der Hacke ist es dunkel" und ob RAG immer da, wo es möglich wäre, aber vlt. teuer wird, das Licht anmacht, wird von manchen Zeitgenossen bezweifelt.